Anlieferung

RecyclingCenter Abfallannahme

Entsorgen Sie Ihre Abfälle an unserem RecyclingCenter in Waldfeucht-Haaren, Entenpfuhl 11. Die Entsorgungskosten berechnen sich pro Kilogramm, sodass Sie nur das bezahlen was Sie auch angeliefert haben. Papier / Pappe/ Kartonage, Metallschrott, Kabelreste sowie Altkleider können Sie kostenlos bei uns anliefern.

Die Anlieferer fahren zunächst mit Ihrem Fahrzeug-/ Gespann auf die Waage. Dann erfährt unsere Waagemeisterin von Ihnen, welchen Abfallstoff Sie zu entsorgen haben und kann Sie daraufhin einwiegen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann von unserem freundlichen Personal, entweder sofort an der Waage oder von den Mitarbeitern auf dem Recyclinghof. Sofern eine helfende Hand erforderlich ist, so sind unsere Mitarbeiter gerne behilflich. Nachdem Sie Ihren Abfall abgeladen haben, werden Sie wieder zurückgewogen.

Abfallarten

Diagramm

Betriebsordnung für Besucher

 

Geltungsbereich

Diese Betriebsordnung gilt für alle Besucher der Firma Containerdienst von Birgelen Entsorgungsdienstleistungen GmbH & Co. KG

Stadtort: RecyclingCenter von Birgelen, Entenpfuhl 11, 52525 Waldfeucht - Haaren

 

Melden an der Rezeption

Besucher haben sich beim Betreten des Betriebsgeländes an der Rezeption ( Waage ) anzumelden.

 

Allgemeine Leistungsbedingungen

Unsere Leistungsbedingungen beziehen  sich auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Abfallstoffe

Die Annahme von Abfallstoffen erfolgt ausschließlich nach aktuellem Genehmigungsstand unserer abfallrechtlichen Überwachungsbehörde

 

Rauchverbot

Aus Sicherheits- und Versicherungsrechtlichen Gründen gilt auf dem gesamten Betriebsgelände Rauchverbot

 

StVO

Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO
Baggern, Radladern, LKW und Gabelstaplern ist grundsätzlich Vorfahrt / Vorrang zu gewähren!

 

 

Befolgen von Anweisungen

Besucher haben grundsätzlich den Anweisungen des Personals zu folgen

 

Haftung für Personen-,Sach- und Umweltschäden

Besucher haften für etwaige Personen-, Sach- und Umweltschäden, die durch ihr Verschulden entstehen.

Bei Anlieferungen von nicht angemeldeten und / oder nicht genehmigten Abfallstoffen behalten wir uns das Recht vor, auf Kosten des Anlieferers das Abfallgut ordnungsgemäß zu entsorgen.